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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen binden die Übersetzung an das Original oder dessen Kopie, was durch den Stempel einer Übersetzungsagentur oder eines Notars beurkundet wird.

Von der Übersetzungsagentur beglaubigte Übersetzungen:

    Übersetztes Dokument und Originaldokument (oder dessen Kopie) werden zusammengebunden und mit der Unterschrift des Übersetzers sowie dem Stempel des Büros beglaubigt. Dies gilt als Bestätigung der Verantwortung des Büros für die Richtigkeit der Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen werden oftmals für interne Unterlagen eines Unternehmens, Normen, technische Anweisungen, Etiketten, Geschäftsberichte, Vereinbarungen und ähnliche Dokumente angefordert.

Von einem Notar beglaubigte Übersetzungen:

    Übersetztes Dokument und Originaldokument (oder dessen Kopie) werden zusammengebunden und mit der Unterschrift des Übersetzers sowie dem Stempel des Übersetzungsbüros beglaubigt. Anschließend werden die Dokumente von einem Notar beglaubigt. Der Notar erkennt die Unterschrift des Übersetzers sowie die Kopie des Dokumentes an. Wird ein Notar für die Beurkundung einer Übersetzung beauftragt, müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Diese Art von Beglaubigungen werden meist für persönliche Ausweisdokumente, Abschlusszeugnisse, Zertifikate, Genehmigungen, Registrierungsformulare, Registerauszüge, verschiedene Arten von Zeugnissen und ähnliche Unterlagen angefordert.

Beglaubigung mit Apostille

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde durch einen besonderen Stempel. In anderen Worten wird damit eine Unterschrift auf einer Urkunde oder die Echtheit der Eigenschaft eines Unterzeichners durch Prägung des Dokumentes mit einem spezifischen Stempel beglaubigt. Dies erfolgt gemäß des Haagener Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung.
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform für öffentliche Urkunden oder Urkunden, die in einem der Vertragsstaaten des Haagener Übereinkommens von 1961 notarisiert wurden. Sie beglaubigt die Gültigkeit dieser Urkunden für andere Länder, welche dieses Übereinkommen ratifiziert haben.
Die Gültigkeit einer Apostille ist zeitlich unbegrenzt. Dennoch kann die Apostille bei einer Beglaubigung in ihrer Gültigkeit beschränkt werden.
Urkunden, die von Diplomaten oder Konsularbeamten angefertigt wurden oder Verwaltungsunterlagen, die direkt mit Handelsgeschäften oder dem Zollwesen in Verbindung stehen können nicht mit einer Apostille beglaubigt werden.


Apostillen werden in den meisten Fällen für Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden, Zulassungsunterlagen oder beglaubigte Unterschriften verwendet. Apostillen werden zudem für offizielle Dokumente, ausgestellt durch Staatsanwälte, Justizbeamte oder Personen, die über Entscheidungsgewalt im Gericht verfügen, sowie notarielle Beurkundungen, etc. genutzt.
Die Urkunden müssen in ordentlichem und lesbaren Zustand sein.
Die Beglaubigung einer Urkunde mit einer Apostille kann ausschließlich in dem Land durchgeführt werden, in dem die Originalurkunde ausgestellt wurde. In Litauen ist das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen (J. Tumo-Vaižganto g. 2, Zimmer 105, LT-01511 Vilnius) für Beglaubigungen mit Apostille zuständig. Urkunden werden an dieser Dienststelle an Werktagen zwischen 9:00 und 12 Uhr entgegengenommen und zwischen 13 und 17 Uhr wieder ausgegeben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Ministerium unter der folgenden Rufnummer: +370 (5) 236 2613.

Bei der Entgegennahme des Dokumentes ist die Vorlage eines Reisepasses oder eines sonstigen Ausweisdokumentes erforderlich. Wird das Dokument von einer anderen Person übergeben, so muss diese über die entsprechende Berechtigung verfügen. Bevor Sie sich an unser Übersetzungsbüro wenden, raten wir Ihnen, sich bei der für Ihr Dokument zuständigen Behörde zu informieren, welche Art von beglaubigter Übersetzung erforderlich ist.

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